Bild: VcG
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Auf einen Blick

VcG vs. Fernmitgliedschaft

Die Vereinigung clubfreier Golfspieler im DGV e.V. (VcG) wurde 1993 vom Deutschen Golf Verband (DGV) ins Leben gerufen, um allen Spielerinnen und Spielern, die sich (noch) nicht an einen Club binden möchten, eine "clubfreie", anerkannte und preiswerte Mitgliedschaft innerhalb der Verbandsstrukturen zu ermöglichen. Mit über 27.000 Mitgliedern ist sie heute die einzige vom DGV anerkannte, bundesweit agierende Vereinigung der clubungebundenen Golfspielerinnen und Golfspieler in Deutschland.

Die sogenannte „Fernmitgliedschaft“ eines innerhalb des Deutschen Golf Verbandes (DGV) organisierten Clubs ist eine vergünstige Club-Mitgliedschaft für Golfspielerinnen und Golfspieler, die in der Regel wenigstens 100 Kilometer von dem entsprechenden Club entfernt wohnen. Bei diesen Mitgliedschaften handelt es sich üblicherweise um Restkontingente, die in der unmittelbaren Umgebung des Clubs nicht vermarktet werden konnten.

Um Mitgliedschaften, die regional keinen Absatz finden, dennoch zu vermarkten, werden die "überschüssigen" Mitgliedschaftskontingente in Form von "Fernmitgliedschaften" entweder von kommerziellen Ausweishändlern im Internet oder von den Clubs selbst zu reduzierten Preisen vertrieben.

Sowohl die VcG- als auch die Fernmitgliedschaft richten sich vornehmlich an Spielerinnen und Spieler, die das Modell des anlagenungebundenen Greenfee-Golfens dem clubgebundenen Golf, also der traditionellen Mitgliedschaft in einem wohnortnahen Golfclub, vorziehen.

Der Jahresbeitrag beider Mitgliedschaftsformen ist verhältnismäßig gering, dafür müssen VcG- und Fernmitglieder aber für jede Golfrunde eine Spielgebühr, das sogenannte Greenfee, zahlen.

Beide Mitgliedschaftsformen sind vor allem bei Spielerinnen und Spielern beliebt, die sich erst einmal orientieren möchten, die nur gelegentlich auf den Platz gehen oder die viel unterwegs sind und gern unterschiedliche Plätze spielen.

Der VcG-Mitgliedsbeitrag beträgt für Erwachsene 195,- € und für Kinder und Jugendliche (bis zum 21. Lebensjahr) sowie Auszubildende/Studierende (bis zum 27. Lebensjahr) 95,- € pro Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich oder monatlich (16,90 € / 8,45 €) gezahlt werden.1 Weitere Kosten kommen nicht hinzu – keine Aufnahmegebühr, keine Bearbeitungsgebühr oder sonstige versteckte Kosten. Zusätzlich zum persönlichen VcG-Mitgliedsausweis und der weltweit gültigen Handicapführung bieten wir folgende Leistungen:

  • 50-€-Greenfee-Gutschein (bei Eintritt Juli - Oktober: 25-€-Greenfee-Gutschein)2 
  • über 100 Events im Jahr3
  • Zahlreiche Angebote von unseren 75 Partnerclubs in Deutschland
  • Zugang zum exklusiven Online-Mitgliederbereich „myVcG"
  • handlicher Mitgliederflyer (jährlich neu) 
  • 4 Mal im Jahr das eMagazine „FREE GOLFER“
  • Newsletter mit aktuellen Angeboten und Aktionen für VcG-Mitglieder
  • ganzjährige Beratung (telefonischer Mitgliederservice)
  • private Mitglieder-Gruppe bei Facebook
  • Preisvorteile bei Kooperationspartnern 
  • Prämie im Wert von 50,- € für die Werbung eines Neu-Mitglieds
  • flexible Kündigungsfrist bei Wechsel in einen wohnortnahen Golfclub

Der Markt der von Vermittlungsagenturen angebotenen Fernmitgliedschaften ist schwer zu überschauen. Das Gleiche gilt für die Höhe der geforderten Jahresbeiträge. Im Durchschnitt liegt der Jahresbeitrag für eine Fernmitgliedschaft im ersten Jahr derzeit bei etwa 150,- € bis 200,- €. Oft steigt der Beitrag im Folgejahr. Häufig gibt es ein Begrüßungsgeschenk.

Doch Vorsicht: Nicht selten kommen versteckte Kosten hinzu. Wie zum Beispiel eine einmalige Bearbeitungsgebühr oder die Landesgolfverbands- und DGV-Beiträge. Hier empfiehlt es sich, gründlich zu lesen und einen Blick auf das Kleingedruckte zu werfen!

Grundsätzlich gibt es innerhalb des deutschen Golfmarktes zwei Mitgliedschaftsmodelle: Auf der einen Seite steht das anlagengebundene Golf und die Mitgliedschaft in einem Golfclub. Auf der anderen Seite das anlagenungebundene Golf und die Mitgliedschaft in der VcG. Für beide Varianten hat der Deutsche Golf Verband (DGV) jeweils einen Mitgliedsausweis entwickelt: den Clubausweis und den VcG-Ausweis. Beide Ausweise werden vom Dachverband herausgegeben und lassen lediglich durch ihr unterschiedliches Layout erkennen, ob man Mitglied in einem Club oder Mitglied bei der VcG ist.

Bei dem Clubausweis gibt es eine Besonderheit: Denn 2009 hat der DGV auf Wunsch seiner Mitglieder, der Clubs und Betreibergesellschaften, eine Kennzeichnung der von ihm herausgegebenen Clubausweise eingeführt (Modifizierung im Jahr 2016).

Ziel der Kennzeichnung ist es, Inhaberinnen und Inhaber einer Fernmitgliedschaft einfach und schnell zu identifizieren und den Clubs auf diese Weise die Möglichkeit geben zu können, eine Differenzierung der Greenfee-Preise vorzunehmen. In der Praxis bedeutet dies nichts anderes, als dass Fernmitglieder im Falle einer differenzierten Preispolitik ein höheres Greenfee zahlen als regional ansässige Club-Mitglieder.

Insofern gibt es derzeit zwei Varianten des Clubausweises: Den Clubausweis mit der Kennzeichnung "R" und den Clubausweis ohne die Kennzeichnung "R". Die jeweilige Kennzeichnung verrät, ob die Inhaber:innen der Ausweise ihren Wohnsitz im Umkreis von 100 Kilometern rund um die Golfanlage haben oder nicht. Sofern der Clubausweis mit dem Regionalitätsmerkmal "R" gekennzeichnet ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Inhaber:innen in der Nähe des Clubs wohnen – und es sich um "regionale Mitglieder" handelt.

Fehlt das "R" auf dem Ausweis, handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine günstigere Fernmitgliedschaft. Insofern ist jedes Fernmitglied als solches zu identifizieren, sobald es seinen Ausweis vorlegt, um gegen Greenfee zu spielen.

Nun hängt es von der Greenfee-Politik des jeweiligen Clubs ab, ob ein Fernmitglied ein höheres Greenfee zahlen muss oder nicht. Derzeit arbeiten etwa 25 bis 30 Prozent der Clubs mit einer Greenfee-Differenzierung.

Der Handicap-Index aller in Deutschland organisierten Spielerinnen und Spieler wird vom Deutschen Golf Verband (DGV) geführt – dies gilt auch für VcG- und Fernmitglieder. Als VcG-Mitglied kannst du deinen aktuellen Handicap-Index, dein Scoring Record (ehemals: Vorgabenstammblatt) und dein Handicap History Sheet (Spielhistorie) in unserem passwort-geschützten Online-Mitgliederbereich (myVcG) einsehen. Alternativ kannst du diese Informationen auch beim VcG-Mitgliederservice per E-Mail oder Telefon erfragen.

Inhabende einer Fernmitgliedschaft können ihren aktuellen Handicap-Index entweder direkt bei ihrem Club in Erfahrung bringen oder ihn – sofern ein Mitgliederbereich vorhanden ist – über die Internetseite des Clubs abrufen.

Zusätzlich haben sowohl VcG- als auch Fernmitgliedschaft die Möglichkeit, ihren Handicap-Index im passwortgeschützten Mitgliederbereich der golf.de abzurufen.

Generell gilt, dass sowohl VcG-Mitglieder als auch Fernmitglieder an offenen Wettspielen, die Jahr für Jahr zu Tausenden veranstaltet werden, teilnehmen können – vorausgesetzt, dass sie die jeweiligen Zulassungsbedingungen wie zum Beispiel ein Mindesthandicap erfüllen. Um an einem offenen Turnier teilnehmen zu können, musst du dich also nur bei dem austragenden Club rechtzeitig anmelden. Je nach Club kann dies telefonisch, per E-Mail oder über eine Online-Buchung erfolgen.

Neben anderen Zusatzleistungen veranstaltet die VcG für ihre Mitglieder bundesweit über 100 Events im Jahr. Dazu gehören handicap-relevante Turnierserien über 9 und 18 Löcher. Auch der Heimatclub eines Fernmitglieds trägt in der Regel diverse Turniere auf seiner Anlage aus. Da der Platz aber meist weit vom Wohnort des Fernmitglieds entfernt liegt, ist dieses Angebot für das Fernmitglied kaum relevant.

Es gehört zu ihrem Selbstverständnis, dass die VcG sich auf allen Ebenen für die Interessen ihrer Mitglieder und die wachsende Akzeptanz des anlagenungebundenen Greenfee-Golfens engagiert. Dieser Aufgabe kommen sowohl der ehrenamtlich arbeitende 9-köpfige Vereinsvorstand, als auch die 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VcG-Geschäftsstelle nach. Der Verein steht nicht nur in enger Verbindung zum DGV und seinen Gremien, sondern sucht selbstverständlich auch den regelmäßigen Dialog mit den innerhalb des DGV organisierten Clubs und Betreibergesellschaften. Darüber hinaus sensibilisiert die VcG Medien und Öffentlichkeit für das clubfreie Golfspiel, indem sie zum Beispiel auf Tagungen und Symposien auftritt, bundesweite Aktionen umsetzt und in den sozialen Medien aktiv ist.

Die Vermarktungsagenturen von Fernmitgliedschaften richten Ihr Augenmerk in erster Linie auf die möglichst erfolgreiche Vermarktung der Mitgliedschaften. Ein darüberhinausgehendes Engagement für die Interessen von Greenfee-Spielerinnen und -Spielern ist schwer auszumachen.

Laut Satzung der VcG ist eine ihrer Kernaufgaben die Förderung und Popularisierung des Golfsports. Dieser Aufgabe kommt sie in erster Linie dadurch nach, indem sie die jährlich aus den Mitgliedsbeiträgen erwirtschafteten Überschüsse für die Finanzierung von Förderprojekten an den Deutschen Golf Verband (DGV) ausschüttet. Bis heute sind über 35 Millionen € (Stand: 31.12.2023) an den DGV und in sonstige Förderprojekte geflossen. Nicht zuletzt auch aufgrund dieser finanziellen Leistungen, hat die VcG stetig an Anerkennung und Akzeptanz gewonnen.

Die Vermittlungsagenturen von Fernmitgliedschaften haben sich in erster Linie auf die Online-Vermarktung von Mitgliedschaften spezialisiert und leisten keinen finanziellen Beitrag für die Förderung des Golfsports in Deutschland.

 

1 Vollständige Beitragsordnung.
2 Einmalig für Neumitglieder. Einlösen kannst du die Greenfee-Gutscheine bei rund 400 Golfanlagen in ganz Deutschland. 
3 Teilnahme gegen Entgelt.