Aufnahmerichtlinien

der Vereinigung clubfreier Golfspieler im Deutschen Golf Verband e. V. vom 16.06.2023

Für die Aufnahme als Mitglied ist ein schriftlicher Antrag beim Vorstand einzureichen. Mitglieder des Vereins können laut § 3 der VcG-Satzung nur natürliche Personen sein, die bei Eintritt in den Verein über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Es gibt ordentliche Mitglieder, Juniorenmitglieder und beitragsfreie Mitglieder.

Der Verein nimmt Personen nicht auf, die im Zeitraum von maximal 12 Monaten vor ihrem Aufnahmeantrag Mitglied bzw. Kunde eines DGV-Mitglieds (Golfclub oder Golfanlagenbetreiber) waren (und dort die Voraussetzungen des Regionalitätskennzeichens nach Ziffer 16. Abs. 7 der AMR des DGV erfüllten), soweit vom DGV-Mitglied zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags gegenüber der VcG eine allgemeine Erklärung vorliegt, nach der es Aufnahmen („Übertritte“ in die VcG) innerhalb des oben genannten Zeitraums ablehnt (Aufnahmehindernis).

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus § 5 der VcG-Satzung.