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Aufnahmerichtlinien
der Vereinigung clubfreier Golfspieler im Deutschen Golf Verband e. V.
vom 13. Dezember 2007




Für die Aufnahme als Mitglied ist ein schriftlicher Antrag beim Vorstand einzureichen. Mitglieder des Vereins können laut § 3 der VcG-Satzung nur natürliche Personen mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland sein. Es gibt ordentliche Mitglieder, Juniorenmitglieder und Ehrenmitglieder/beitragsfreie Mitglieder.  

Mitglieder/Kunden von DGV-Mitgliedern können nur mit Zustimmung des „abgebenden“ Clubs Mitglied der VcG werden. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus § 5 der VcG-Satzung.

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