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Kooperation mit DGV-Mitgliedern

DGV-Platzreifeprüfungen und VcG-Turniere
Von der VcG durchgeführte DGV-Platzreifeprüfungen und VcG-Turniere sorgen für eine zusätzliche Auslastung der Golfanlagen. Zudem erhalten Golfclubs bzw. Betreiber bei diesen Veranstaltungen die Gelegenheit, VcG-Mitgliedern die Servicequalität und Dienstleistungsorientierung der jeweiligen Golfanlage bekannt zu machen.

Marketingunterstützung
Die VcG unterstützt die Golfanlagen bei der Gewinnung von Mitgliedern durch
  • bundesweite Öffentlichkeitsarbeit zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Golfsports,
  • die Einbindung bei Veranstaltungen wie Platzreifeprüfungen oder VcG-Turniere,
  • ein Angebot von Marketingmaßnahmen in den VcG-eigenen Publikationen wie z. B. Platzporträt oder Beilage in der Mitgliederzeitschrift "aktuell!", Anzeige im Verzeichnis der Spielmöglichkeiten, Online-PR
  • die Adressweitergabe von VcG-Mitgliedern in die DGV-Interessentendatenbank. Damit haben Mitglieder suchende Golfanlagen in Wohnortnähe des VcG-Mitglieds die Möglichkeit, wechselwillige VcG-Mitglieder direkt anzusprechen und ihnen attraktive Angebote zu unterbreiten. Bis jetzt (Stand: 12/2009) hat die VcG über 5.800 Datensätze von VcG-Mitgliedern in die Interessentendatenbank importiert.

Zuführung von Golfspielern
Von über 26.000 ehemaligen VcG-Mitgliedern spielen heute rund 17.000 in einem traditionellen Golfclub. Allein 2007 haben sich 1.414 VcGler für den Wechsel in einen wohnortnahen Golfclub entschlossen (Stand: 31.12.2007).

Einfacher Übertritt in eine DGV-Mitgliedsorganisation
Auch nach Ablauf der Kündigungsfrist (1. November des jeweils laufenden Jahres) können VcG-Mitglieder noch bis Ende März des Folgejahres aus der VcG austreten, um in eine DGV-Mitgliedsorganisation zu wechseln. Diese dann "ehemaligen" VcG-Mitglieder erhalten in diesen Fällen ihren bereits entrichteten Jahresbeitrag zurück. Voraussetzung dafür ist lediglich der Nachweis des Übertritts in eine DGV-Mitgliedsorganisation (Club | Betreiber). Die durchschnittliche Verweildauer in der VcG beträgt derzeit ca. 3 Jahre (Stand: 04/2007).