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Auf die Plätze - mit der DGV-Platzreife

Sie haben noch keine Platzreife? Kein Problem: Bei uns können Sie eine bundesweit anerkannte Platzreifeprüfung nach den Kriterien des Deutschen Golf Verbandes (DGV) ablegen - ganz gleich, ob Sie schon VcG-Mitglied sind oder nicht.

Die DGV-Platzreife dient - einem Führerschein vergleichbar - als Beleg für Ihre golferischen Grundfertigkeiten in Theorie und Praxis und ist Voraussetzung für die Nutzung fast aller Golfplätze bundesweit. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie als VcG-Mitglied automatisch Ihr erstes Handicap: die Clubvorgabe -54 - und können auf unzähligen Anlagen in Deutschland und der ganzen Welt auf die Runde gehen.

Die DGV-Platzreifeprüfung bei der VcG:

  • anerkannte Platzreife in Deutschland
  • Prüfung der golferischen Spielfertigkeiten in Theorie und Praxis
  • Nachweis guter Regel- und Etikettekenntnisse
  • nach den offiziellen Richtlinien des DGV
  • bundesweit 29 DGV-Platzreife-Prüfungstermine der VcG, weitere auf Anfrage
  • nach Bestehen: Erhalt eines ersten "Handicaps" = Clubvorgabe -54
  • Prüfungsgebühr: 75 €
  • VcG-Mitglieder bis 12 Jahre kostenlos | 1998 oder jünger

Jetzt zur DGV-Platzreifeprüfung bei der VcG anmelden:  [Anmeldung].


Sie möchten weitere Informationen rund um die DGV-Platzreife bei der VcG?
In unserer Broschüre "platzreife." finden Sie ausführliche Informationen zu Inhalt, Ablauf und Vorbereitung auf die DGV-Platzreifeprüfung. Die kostenlose Infobroschüre können Sie [hier] anfordern.



Hinweis: Die DGV-Platzreife wird nicht nur von der VcG, sondern auch von rund 650 Clubs und -schulen in ganz Deutschland angeboten. Lizenzierte Golfclubs, die Platzreifeprüfungen nach den offiziellen Kriterien des DGV anbieten, finden Sie [hier].



Anerkennung von Platzreifezertifikaten
Eine bereits vorhandene Platzreifeprüfung wird bei Eintritt in die VcG anerkannt, wenn sie nach den offiziellen Richtlinien des DGV in einem hierfür lizenzierten Golfclub ab 2008 abgelegt wurde. Das heißt: Eine PE-Übernahme ist nur innerhalb von zwei Jahren möglich.



Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die VcG auch Vorgaben und Handicaps. Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 0611 34104-14. Wir beraten Sie gern.




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